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   VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05, 146 A/05   

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VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05, 146 A/05 (https://dejure.org/2005,30902)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.11.2005 - VerfGH 146/05, 146 A/05 (https://dejure.org/2005,30902)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05, 146 A/05 (https://dejure.org/2005,30902)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren (vgl. BVerfGE 90, 145 ; BVerfG, NJW 1997, 1910).

    Vielmehr geht es auch um die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens in einer Weise, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält (vgl. BVerfGE 90, 145 ; BVerfG, NJW 1997, 1910).

  • BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97

    Verfassungsmäßigkeit des Verbrechenstatbestandes dees Bandenhandels im BtMG

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren (vgl. BVerfGE 90, 145 ; BVerfG, NJW 1997, 1910).

    Vielmehr geht es auch um die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens in einer Weise, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält (vgl. BVerfGE 90, 145 ; BVerfG, NJW 1997, 1910).

  • OLG Frankfurt, 16.06.1986 - 1 Ws 146/86

    Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Auch ein legitimes Interesse der Allgemeinheit an der wirksamen Bekämpfung bestimmter Gruppen von Straftaten, wie z. B. der (organisierten) Rauschgiftkriminalität, kann einer Sache erhöhte Bedeutung verleihen (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 45, 47; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, § 112 Rn. 11).

    Dabei bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft, selbst wenn ihre Dauer die zu erwartende Strafe erreicht oder übersteigt, allein im Hinblick auf die Bedeutung der Sache angenommen werden dürfte (so z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; KG, StV 1988, 208 mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer; a. A. wohl OLG Bremen, NJW 1960, 1265 f.; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ).

  • OLG Düsseldorf, 05.01.1993 - 3 Ws 743/92

    Aufhebung eines Haftbefehls; Strafe in Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Auch ein legitimes Interesse der Allgemeinheit an der wirksamen Bekämpfung bestimmter Gruppen von Straftaten, wie z. B. der (organisierten) Rauschgiftkriminalität, kann einer Sache erhöhte Bedeutung verleihen (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 45, 47; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, § 112 Rn. 11).

    Dabei bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft, selbst wenn ihre Dauer die zu erwartende Strafe erreicht oder übersteigt, allein im Hinblick auf die Bedeutung der Sache angenommen werden dürfte (so z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; KG, StV 1988, 208 mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer; a. A. wohl OLG Bremen, NJW 1960, 1265 f.; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ).

  • OLG Bamberg, 16.08.1995 - Ws 306/95
    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Auch ein legitimes Interesse der Allgemeinheit an der wirksamen Bekämpfung bestimmter Gruppen von Straftaten, wie z. B. der (organisierten) Rauschgiftkriminalität, kann einer Sache erhöhte Bedeutung verleihen (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 45, 47; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, § 112 Rn. 11).

    Dabei bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft, selbst wenn ihre Dauer die zu erwartende Strafe erreicht oder übersteigt, allein im Hinblick auf die Bedeutung der Sache angenommen werden dürfte (so z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; KG, StV 1988, 208 mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer; a. A. wohl OLG Bremen, NJW 1960, 1265 f.; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ).

  • KG, 15.01.1987 - 4 Ws 3/87
    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Dabei bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft, selbst wenn ihre Dauer die zu erwartende Strafe erreicht oder übersteigt, allein im Hinblick auf die Bedeutung der Sache angenommen werden dürfte (so z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; KG, StV 1988, 208 mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer; a. A. wohl OLG Bremen, NJW 1960, 1265 f.; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Der besondere Rang des Grundrechts begründet darüber hinaus besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die u. a. Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 57, 250 ).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Zu diesem Rechtsweg gehört auch der Rechtsbehelf nach § 311a Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. zum Nachverfahren gemäß § 33a StPO: Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 - und vom 6. Juli 2005 - VerfGH 110/99 - m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
    Das Darlegungserfordernis setzt im Falle einer Gehörsrüge auch voraus, dass ein Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensverstoß beruht (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 110/99
  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 62/02

    Es stellt keine Verletzung des Willkürverbots dar, wenn das Landgericht § 263 ZPO

  • BGH, 16.08.1991 - StB 16/91
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung von vorläufiger

    In die Freiheit einer Person darf von Verfassungs wegen nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden, wobei der Eingriff nur aus besonders wichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen erfolgen darf (vgl. Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05, 146 A/05 - Rn. 31).

    Dies gilt auch für die Prüfung und Feststellung der Voraussetzungen für den Erlass oder die Fortdauer eines Haftbefehls (vgl. Beschluss vom 22. November 2005, a. a. O. Rn. 32 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 113/02

    Keine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 6 Verf BE und des Freiheitsgrundrechts

    Dem so bestimmten Gewicht des staatlichen Strafanspruchs und der zu seiner Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen stehen die mit der Untersuchungshaft verbundenen Freiheitsbeschränkungen des Beschwerdeführers gegenüber, deren Dauer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 , vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - und vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05, 146 A/05; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 und 144 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
  • VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer einer Untersuchungshaft

    Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Beschlüsse vom 26. Juli 2017 - VerfGH 90 A/17 -, juris, Rn. 23 und vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05 -, juris, Rn. 31 ff.; wie alle hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, juris Rn. 18, vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris Rn. 33 und vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42 ff.).
  • VerfGH Berlin, 01.08.2023 - VerfGH 77 A/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen Fortdauer von Untersuchungshaft

    Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2017 - VerfGH 90 A/17 -, juris, Rn. 23 und vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05 -, juris, Rn. 31 ff.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, juris Rn. 18, vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris Rn. 33 und vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42 ff.).
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